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Abmahnung
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Fall im Detail
Ich bin 17 Jahre jung und habe diese Webseite in jahrelanger Kleinstarbeit, anfangs mit Html, erstellt. Mühevoll und mit großem zeitlichen Aufwand und ohne fremde Hilfe habe ich die Programmiersprache PHP und SQL selbst erlernt. Um meine Kenntnisse zu erweitern, wurden von mir immer wieder neue Sachen in die Website eingebaut. Unter anderem auch eine datenbankgestützte Bildergalerie. Da eine Bildergalerie natürlich ohne Bilder sinnlos ist, surfte ich im Web, um nach Bildern zu suchen, die man frei verwenden darf. Unter anderem fand ich 2 Webseiten bei denen folgendes stand:
your source for free wallpapers und
They're all free and high-quality, with no logos or watermarks
Leider war mein Kenntnisstand nicht der heutige:
Am 02.08.2005 wurde ich von einer Hamburger Kanzlei zeitgleich zwei mal, wegen 12 Fotografien, von einem Frankfurter Pressedienst, und einem Münchner Fotografen per Einschreiben abgemahnt.
Die Bilder wurden natürlich sofort gelöscht und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Für diese 12 Bilder sollte ich nun rund 6.000.- € Abmahn- und Lizenzgebühren zahlen. Das heißt ca. 2.300.- € an die Anwältin und 3.600.- € an Lizenzgebühren. Der Streitwert beträgt gesamt 49.500.- € .
Nach dem ich die Höhe und die Rechtmäßigkeit der Forderung angezweifelt habe, wurde von einem Frankfurter Pressedienst durch die Rechtsanwältin, Klage eingereicht. Der 1.Gerichtstermin fand in Hamburg beim Amtsgericht am 1.11.2005 statt. Über 500 km von meinem Wohnort entfernt!
News
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Die Kläger haben zusätzlich beim Gericht in Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk beantragt, in der ihm untersagt wird, die Namen zu nennen und somit die Pressefreiheit eingeschränkt.
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News 01.11.2005
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Nachdem wir uns an den Hessischen Rundfunk und RTL gewand haben und die beiden Fernsehsender bei der Gerichtsverhandlung anwesend waren, hat es die Anwältin vorgezogen, kurz nach Prozessbeginn telefonisch beim Richter mitzuteilen, nicht zum Prozess erscheinen zu wollen. Wie der Richter mitteilte, habe die Anwältin Bedenken, wegen des Presseaufgebotes im Saal zu erscheinen, obwohl Sie sich bereits im Gerichtgebäude befand. Die Klage der Anwaltskanzlei wurde daraufhin abgewiesen und es erging Säumnisurteil. Gegen dieses Säumnisurteil kann nach Zustellung, innerhalb 14 Tagen, Einspruch eingelegt werden.
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News 13.12.2005
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Am letzten Tag der Einspruchsfrist wurde von der gegnerischen Anwältin Einspruch gegen das Säumnisurteil eingelegt. Der neue Gerichtstermin ist am 03.01.2006 beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Sitzungssaal A042 um 12.00 Uhr.
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News 28.12.2005
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Aufgrund eines Schreibens der gegnerischen Anwältin an das Gericht, wurde der Termin auf den 07. 02. 2006 um 9:00 Uhr verschoben.
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News 07.02.2006
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Am 07.02.06 hat der erste Gerichtstermin stattgefunden, bei dem von der klagenden Partei überhaupt jemand anwesend war. Der letzte Gerichtstermin war ja mit der Begründung verschoben worden, dass die Anwältin die alleinige Sachbearbeiterin ist und wegen urlaubsbedingter Abwesenheit nicht kommen kann. Zu unserem Erstaunen mussten wir feststellen, das Sie für die Gerichtsverhandlung einen anderen Anwalt beauftragt hat, der jedoch keinerlei Vollmacht hatte, um eine Einigung herbeizuführen. Man könnte glauben, dass sich die Medienanwältin daran gestört hat, das der Hessische Rundfunk anwesend war.
Der Richter hat einen Vergleichsvorschlag für die eine Abmahnung gemacht:
Für die 9 veröffentlichen Bilder des Frankfurter Pressedienstes soll ich je 150.- € zahlen. Dies wären rund 1350.- € und somit die Hälfte des ursprünglich geforderten 2700.-€ . Die Kosten der Anwältin, über 1099,-€ für eine Abmahnung, (Serienbrief) hielt der Richter für durchaus gerechtfertigt. Somit wären ca. 2400.-€ zu zahlen zuzüglich 60% der für den Prozess angefallenen Anwalts.- und Gerichtskosten. Dies bekommen wir jetzt schriftlich und können den Vergleichsvorschlag innerhalb 14 Tagen annehmen oder ablehnen. Lehnt einer der Parteien den Vorschlag ab, ergeht Urteil vom Gericht.
Würde der Vergleich oder das Urteil so ausfallen und der zweite Abmahner, der Fotograf von München ebenfalls klagen, so würden wir trotz niedrigerer Lizenzkosten durch Gerichts.- und Anwaltskosten wieder bei ca. 6000.- € landen.
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News 20.02.2006
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Der Vergleichsvorschlag des Gerichts wird vom Pressedienst kategorisch abgelehnt, weil wir mit dem Fall in die Öffentlichkeit gegangen sind. Die klägerische Anwältin möchte ein deutliches und klarstellendes Urteil, das sie "anderen dem Beklagten gleichgesinnten Verteidigern der Freiheit des Internets zukünftig entgegenhalten kann".
Ich weis zwar nicht wie das gemeint ist, aber ich verstehe das so, dass es anderen Abgemahnten zum Beweis der Rechtmäßigkeit der Forderung und zur Einschüchterung vorgelegt wird, um Forderungen leichter durchsetzen zu können. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch. |
News 09.03.2006
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Heute habe ich die Klage des Münchner Fotografen erhalten. Der Streitwert beträgt 1338,90 ¬ . Komischer weise bezieht sich die Klage nur noch auf 2 Bilder. Scheinbar hat der Fotograf gar nicht die Rechte für alle 3 Bilder, die er abgemahnt hatte. |
News 28.03.2006
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Heute wurde das Urteil für die Klage des Pressedienstes gesprochen. Durch die über 500km Entfernung zum Gerichtsort konnten wir nicht anwesend sein. Laut einem Prozessbeobachter, der vor Ort war, haben wir den Prozess verloren und sollen den größten Teil der Forderung und der Gerichts.- und Anwaltskosten tragen. Da uns das Urteil noch nicht in schriftlicher Form vorliegt, können wir noch keine genauen Daten veröffentlichen. |
News 06.04.2006
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Ich habe heute das Urteil des Richters vom Amtsgericht Hamburg erhalten. Zu meinen Erstaunen musste ich feststellen, dass der Richter schon wieder eine neue Meinung über die Höhe der Lizenzgebühren hat.
Nach dem Vergleichsvorschlag hätte ich weit aus weniger bezahlen müssen( siehe News 07.02.06).
Nach dem Urteil müsste ich allein nur für den 1. Fall ( 9 Bilder ) über 3.363,65€ zuzüglich Zinsen bezahlen und 85% der Gerichts- und Anwaltskosten. Wird der 2. Fall ebenso entschieden, wären das rund 7500.-€ , die ich bezahlen müsste und nicht habe. So wie es aussieht muss ich einen Offenbarungseid leisten und Insolvenz anmelden. Für eine Berufung gegen das Urteil fehlen mir die Mittel, deshalb bitte ich Sie um eine Spende. Wenn in der Berufung das Urteil bestätigt wird, kosten mich beide Fälle rund 10.000.- € .
Am 05.05.2006 läuft die Berufungsfrist aus, dann ist das Urteil rechtskräftig und damit kann das Abmahnen von Bildern erst richtig losgehen, da man ein rechtskräftiges Urteil vorlegen kann.
Hier ist genaueres über das Urteil zu finden.
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News 06.04.2006
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Ebenfalls am 06.04.2006 habe ich die Ladung für die 2. Klage erhalten. Der Termin ist in Hamburg, am 18.04.2006 um 12.50 Uhr Sitzungssaal A042 im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1.
Für die klagende Partei wurde persönliches Erscheinen angeordnet, das bedeutet, dass man den Münchner Fotografen, der laut Anwältin einer der renommiertesten und gefragtesten Fotografen Deutschlands sein soll, auch mal persönlich kennen lernen kann. Vielleicht kommen wir dabei auch einmal in den Genuss die klagende Anwältin kennen zu lernen. |
News 13.04.2006
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Soeben erhielten wir eine Mail von unserem Rechtsanwalt. Der Gerichtstermin mit dem Fotografen wurde verschoben . Der neue Termin lautet:
Dienstag den 16.05.06 um 12:45 Sitzungssaal A042 im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1. |
News 16.05.2006
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Der Verhandlungstermin, für die 2. Abmahnung, lief ähnlich ab wie die ersten Termine. Die Klagende Anwältin,die beim ersten Gerichtstermin nicht erschienen ist, obwohl Sie im Gericht war, schickte wieder eine Vertretung. Der gleiche Richter ist von seinem ersten Urteil voll überzeugt, obwohl die Bundesjustizministerin Fr. Zypries, für solche Fälle, nur Anwaltskosten von 50-100 € als gerechtfertigt ansieht. Der Münchner Fotograf zog es ebenfalls vor, einfach nicht zu erscheinen, obwohl er geladen war. |
News 03.05.2006
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Wir haben nun Berufung gegen das Urteil vom 28.03. 2006 beim Landgericht in Hamburg eingelegt. Nun bleibt nur zu hoffen, damit wir einen Richter oder besser eine Richterin erwischen die mit klarem Menschenverstand die Lizenzgebühren und vor allen Dingen die Anwaltskosten überdenken. |
News 27.05.2006
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Leider haben wir immer noch keine Antwort auf unser Schreiben an Frau Zypris, allerdings wurde uns gerade eben ein informativer Link via E-mail zugeschickt.
Unter http://www.welt.de/data/2006/05/27/893962.html findet Ihr einen von Frank Diering geschriebenen Artikel mit dem Titel "Zypries liest Juristen die Leviten". Bei diesem geht es darum, dass Frau Zypries Anwälten schwere Fehler beim Bearbeiten von Urheberrechtsverletzungen vorwirft.
Auch interessant ist folgender Link http://www.ksta.de/html/artikel/1144673510436.shtml.
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News 04.07.2006
News 25.08.2006
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Das Gericht hat das zweite Urteil immer noch nicht geschickt. Wie uns von einem Gerichtsberichterstatter mitgeteilt wurde, fand die Urteilsverkündung, erst auf Nachfragen, auf dem Flur statt und bestand nur aus ein paar Sätzen. Das Urteil soll ähnlich wie das Erste sein.
Heute haben wir einen Anwortbrief auf unseren Brief vom 12.04.2006 an Frau Bundesministerin Zypries, bei dem wir das 1. Urteil beigefügt hatten, erhalten. Auch der Regierung ist bewusst, dass die Abmahnpraxis eine ernst zu nehmende Entwicklung erkennen lässt und dass Verbraucher mit überzogenen anwaltlichen Gebührenforderungen konfrontiert werden. Deshalb bereitet die Regierung eine Gesetzesvorlage vor, nach der, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, für unerhebliche Rechtsverletzungen, nur 50-100 € Anwaltskosten verlangt werden können.
Leider scheint dem Richter des Erstgerichts die Meinung der Bundesregierung völlig egal zu sein. Wir gingen immer davon aus, dass die Regierung die Gesetze und wie sie angewendet werden sollen, vorgibt und die Richter nach diesen Vorgaben entscheiden. Mittlerweile mussten wir feststellen, nachdem wir zig Urteile gelesen haben, dass bei manchen Richtern ein eigenes Rechtsempfinden im Vordergrund steht und Urteile nur mit einem Kopfschütteln beurteilt werden können. Es scheint , dass Meinungen der Gerichtsbarkeit und des Gesetzgebers teilweise nicht mehr übereinstimmen und der kleine Mann ist der Leittragende. |
News 08.09.2006
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Heute haben wir das Urteil der 2. Klage erhalten. Das Urteil ist noch erschreckender als das erste. Bei diesem Urteil müssen wir nicht nur 85% der Anwalts- und Gerichtskosten tragen, sondern 100% und natürlich die vollen geforderten Kosten. Besonders lesenswert ist folgende Passage.
Soweit nach Schluss der mündlichen Verhandlung jetzt noch geltend gemacht wird, "das ein der Klage stattgegebenes Urteil zumindest auch in der eingeklagten Höhe aktuellen rechtspolitischen Tendenzen zuwider laufe", sei darauf hingewiesen, dass es das Gericht ablehnt, sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" tätig zu werden. Diese Argumentation im Sinne einer Interessenjurisprudenz sollte eigentlich seit 61 Jahren überwunden sein.
Wir verstehen das so: Der Richter schert sich einen .... darum, welche Meinung Frau Bundesjustizministerin Zypries hat bzw. wie sie es in Zukunft geregelt sehen möchte. Schließlich ist er als Richter unangreifbar und nur seine Meinung zählt.
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News 10.09.2006
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Die Berufung im 1. Fall (News 06.04.2006) wurde vom Landgericht Hamburg - Zivilkammer 8 - nicht abgelehnt.Der Termin für die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, den 25.10.2006 in Hamburg, Sievekingplatz 1 um 11.30 Uhr Sitzungsraum A234 statt. |
News 25.10.06
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Die erste Berufungsverhandlung für den 1. Fall fand beim Landgericht Hamburg - Zivilkammer 8 - statt.
Das Gericht teilte uns mit, dass es sich in fast allen Punkten dem Erstgericht anschliest. Es hält die Erstattung von Rechtsverfolgungs-, insbesonderes Abmahnkosten, dem Grunde nach berechtigt. Die Abmahnkosten von rund 1350.-€ für die erste Abmahnung (Serienbrief, der schon öfters verwendet wurde) durch die Anwältin sah das Gericht als legitim an.
Rechtspolitische Äusserungen von Politikern/innen sieht das Gericht nicht als entscheident an, da Politiker/innen in der Vergangenheit sich öfters zu Umständen geäussert haben, aber Gesetzesänderungen nicht vorgenommen wurden. Da das Gericht die Anwältin von anderen Verfahren kannte, schätzte es die Anwältin als seriöse Vertreterin ihres Berufstandes ein.
Das möglicherweise nur die privaten "Kleinverletzer" und nicht die eigentlichen schadensstiftenden "Großverletzer" gestellt würden, sei zwar bedauerlich, jedoch rechtlich nicht beachtlich.
Lediglich die Höhe der Lizenzkosten sah das Gericht nicht als erwiesen. Diese könne das Gericht nicht beziffern. Eine Klärung über die Höhe sei nur durch einen Sachverständigen möglich. Für einen Sachverständigen müssten weitere 1500.- € bei Gericht eingezahlt werden., was die Kosten nochmals in die Höhe treibt.
Das Gericht schlug deshalb folgenden Vergleich vor.
Der Vergleich sieht für uns etwa so aus wie Marcel so schön zitiert hat "das wir uns verpflichten ein Bein amputieren zu lassen, um nicht erschossen zu werden."
Da die Spenden nicht einmal die Höhe der einzuzahlenden Gutachterkosten decken, bleibt uns aus finanziellen Gründen leider nichts anderes übrig als den Vergleich anzunehmen. Ob die Gegenseite den Vergleich annimmt wissen wir jedoch nicht.
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News 10.11.2006
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Der Vergleich für den 1. Fall wurde von beiden Seiten angenommen. Ob der Vergleichsvorschlag für den 2.Fall angenommen wurde hat das Gericht leider noch nicht mitgeteilt. |
News 10. Januar 2007
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Der Vergleich für die 2. Abmahnung wurde glücklicherweise auch vom Fotografen angenommen. |
Da ich kein Einzelfall und auch nicht der einzige Minderjährige bin, der durch diese Anwältin und ihre Mandanten abgemahnt wurde, haben wir uns an die Öffentlichkeit gewandt. Um andere davor zu bewahren, den gleichen Fehler zu machen, möchte ich auf die (Meines Erachtens) schiefe Rechtslage, die so etwas ermöglicht, hinweisen und alle Leser bitten, eine Petition (siehe unten) an die Regierung zu senden. Sich in Foren zu beschweren bringt wenig.
Um durch eine Berufung ein Urteil zu erreichen, das nicht nur die rechtliche Seite sieht, sondern auch noch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist, fehlt mir, in unserem Rechtsstaat, das nötige Geld. Daher würde ich mich über jede Spende freuen.
Schicken Sie eine Petition an die Bundesregierung, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für Abmahnungen schnell geändert werden.
Online können Sie diese bei der Bundesregierung einreichen unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html
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